Rund 125 sephardische Juden leben in Hamburg. Der Hamburger Senat gestattet ihnen gegen eine Zahlung von 1.000 Mark für fünf Jahre den Aufenthalt, versagte ihnen aber die Ausübung ihrer Religion und der Beschneidung. Sie hatten sich »unauffällig und friedlich« zu verhalten, durften keine christlichen Bediensteten haben oder Grundbesitz erwerben. Die Duldung ihres Aufenthalts konnte jederzeit widerrufen werden.
Durch eine Verdopplung ihrer jährlichen Besteuerung erwirkten sie im Jahre 1623 schließlich den Schutz der Stadt und das zeitweilige Nutzungsrecht für die Schlachthöfe. Seit 1611 diente ein Rabbi den sephardischen Gläubigen, bereits 1628 konnte man ein Gebetshaus einrichten. Im Jahre 1650 waren es drei Gebetshäuser.
Die portugiesischen Juden Hamburgs durften zwar nicht im Innenstadtbereich siedeln, mussten aber auch nicht in Ghettos leben. Sie ließen sich hauptsächlich in den Straßen Alter Wall, Mönkedamm, Herrlichkeit und Rödingsmarkt nieder. Sie waren auf den Handel mit Zucker, Tabak, Kaffee, Kakao, Baumwolle und Gewürzen spezialisiert und besaßen hervorragende Beziehungen in die neuen amerikanischen Kolonien.