Vereinigte Alte und Neue Klaus

IV: Nationalsozialismus

Kategorie: Geschichte des jüdischen Hamburg

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12. November 1938: Ausschaltung

Im Windschatten der Novemberpogrome wird Juden mit der Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben der Betrieb von Einzelhandelsverkaufsstellen, Versandgeschäften und dergleichen sowie die selbständige Führung eines Handwerksbetriebs und die Gewerbeausübung auf Märkten und Messen mit Wirkung zum Jahresende 1938 untersagt.

Juden durften darüber hinaus auch nicht mehr Betriebsführer sein. Eine zweite Verordnung ließ Juden nicht einmal mehr als stellvertretende Betriebsführer zu. Als leitende Angestellte konnte ihnen mit einer Frist von sechs Wochen ohne jede Abfindung gekündigt werden. Die Mitgliedschaft eines Juden in einer Genossenschaft erlosch zum Stichtag.

Diese Verordnung markierte den Höhepunkt der wirtschaftlichen Schikanen der Juden durch das NS-Regime und bedeutete das endgültige Aus für jede freie wirtschaftliche Betätigung seitens der deutschen Juden.

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